Gadenstedt
Wir sind die Kindertagesstätte der Ev.-luth. St. Andreas Kirchengemeinde. Unsere Kita liegt mitten im alten Dorfkern Gadenstedts, direkt neben der St. Andreas Kirche. Als kleine Einrichtung mit familiärer Atmosphäre besuchen uns aktuell 65 Kinder im Alter von ein bis sechs Jahren. Krippenneubau und Kindergartengebäude vereinen sich durch unser naturnahes, idyllisches Spielgelände.
Gemeinsam - gehen – wachsen – entfalten:
- Ihr Kind wird von qualifiziertem Fachpersonal gefördert und betreut.
- Wir setzten den situativen Ansatz durch unsere offene Arbeit um.
- Eltern und Erzieherinnen sind bei uns Partnerinnen und Partner in der Betreuung, Erziehung und Bildung der Kinder.
- Das Kind steht im Mittelpunkt als eigenständige Persönlichkeit und Akteur seiner eigenen Entwicklung. Es lernt zu handeln, sich zu entfalten und sich einzubringen.
- Bei uns wird Partizipation gelebt: Kinder entwicklungsgerecht zu beteiligen und eine wertschätzende, gewaltfreie Sprache sind uns wichtig.
- Wir sind Sprachkita – weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist!
- Religion ist für uns selbstverständlich, wir binden sie in unser alltägliches Leben ein. Das christliche Menschenbild ist für uns eine Orientierungshilfe im Umgang miteinander.
- Soziale Verantwortung vermitteln wir ebenso wie christliche Werte.
- Eingebettet in ein aktives und vielfältiges Leben unserer Kirchengemeinde erleben Kinder Kirche.
Gruppen, Zeiten, Gebühren
15 Krippenplätze 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
25 Kindergartenplätze 08:00 Uhr - 12.30 Uhr
25 Kindergartenplätze 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Randzeiten: 07:30 Uhr - 08:00 Uhr, 12:30 Uhr - 13:30 Uhr und 14:00 Uhr - 15:00 Uhr
Gebühren:
- Kindergartenplatz (07.30 Uhr bis 15.00 Uhr): beitragsfrei
- Randzeit 7.30 Uhr bis 8.00 Uhr 25 Plätze begrenzt
- Krippenplatz (8.00 Uhr bis 14.00 Uhr) 252 €
- Randzeit je halbe Stunde 21 €
- Essensgeldpauschale 75 €
Zur Anmeldung eines Kindes in unseren Kindertagesstätten sind die, mit der politischen Gemeinde Ilsede abgestimmten Aufnahmekriterien für Kindergärten und Krippen beigefügt. Die zur Anmeldung eines Kindes zwingend erforderliche Arbeitgeberbescheinigung, ist ebenfalls beigefügt. Anmeldefrist ist jeweils der 31. Januar des Jahres, in dem das Kind aufgenommen werden soll.